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Wohnungseigentumsrecht
Mit dem Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft wird der Wohnungskäufer Mitglied einer komplexen Rechtsgemeinschaft. Es sollte daher zu den ersten Schritten in Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung gehören, sich anhand der Teilungserklärung, der Versammlungsprotokolle und des Wohnungseigentumsgesetzes einen Überblick über die künftigen Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer zu verschaffen. Hierbei beraten wir ebenso gerne wie bei Fragen der Verwaltung des Wohnungseigentums und der Verteilung der anfallenden Kosten sowie der Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen. Auch die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen der Eigentümergemeinschaft oder des einzelnen Eigentümers - etwa in Form der Anfechtung mißliebiger Versammlungsbeschlüsse - gehört zu unserer Tätigkeit. Schließlich erstreckt sich das Spektrum unser Tätigkeit auf Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften in Zusammenhang mit allen Rechtsfragen zur Bestellung und Abberufung sowie den Aufgaben und Befugnissen als Vertreter der Wohnungseigentümer.
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