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Urheberrecht
Das Urheberrecht als Schutzrecht der geistigen und kreativen Leistungen stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt unserer Kanzlei dar. Unsere Mandanten stammen aus allen Bereichen des kreativen Schaffens, wie z.B. Verlage, Galerien, Künstler, Schriftsteller, Journalisten, Fotografen, Komponisten und Schauspieler.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen in sämtlichen urheberrechtlichen Streitigkeiten. Wir entwickeln wirtschaftlich effiziente Konzepte zur Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte durch Lizenzen und überprüfen umfänglich die Zulässigkeit geplanter Werknutzungen. Der Anspruch des Urhebers auf Achtung seiner Urheberschaft sowie seine angemessene Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg seiner Leistung ist uns ein besonderes Anliegen. Sofern die Verwertung Ihres Werkes ohne die erforderliche Einwilligung erfolgt, können wir auf Grund unserer über Jahre gewachsenen Erfahrung Unterlassungs-, Lizenz-, Schadensersatz-, aber auch Geldentschädigungsansprüche effizient durchsetzen.
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