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Rechte Dritter
Der Verleger hat mit Blick auf den Inhalt eines Manuskriptes oder eines Drehbuches bestimmte Sorgfaltspflichten zu beachten. So hat er den jeweiligen Inhalt u.a. darauf zu überprüfen, ob hierdurch Rechte Dritter tangiert sind. Rechte Dritter, die einer Veröffentlichung eventuell entgegenstehen, könnten sich u.a. aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht oder dem Recht am eigenen Bild ergeben. Ferner können fremde Marken- und Kennzeichenrechte verletzt sein. Gegenstand der Sorgfaltspflicht ist auch die Prüfung, ob der Autor bzw. sein Rechtsnachfolger berechtigt ist, über das Verlagsrecht zu verfügen.
Bei Unsicherheiten über die Rechtslage genügt der Verleger seiner Sorgfaltspflicht nur, wenn er sachkundigen Rat einholt. Wir sind gerne bereit, Sie in diesen Fragen schnell und kompetent zu beraten.
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