Patentrecht

Neben der Marke ist das Patent zusammen mit dem Gebrauchs- und dem Geschmacksmuster das wichtigste gewerbliche Schutzrecht. In Ergänzung zu der Arbeit des eigentlichen Patentanwaltes, in dessen Aufgabenbereich die Prüfung der Erfindung auf ihre technische Neuheit und die Patentanmeldung gehört, ist unser Anliegen die Sicherung der wirtschaftlichen Verwertung Ihres Patentes. Wir entwickeln Lizenzverträge und setzen Ihre hieraus erwachsenden Zahlungsansprüche gegen den Lizenznehmer durch. Ferner verteidigen wir Ihre Erfindung gegen die unerlaubte Nutzung durch Nachahmer und verfolgen Patentverletzungen durch die notfalls gerichtliche Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen. Bezüge zu dem Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei im Arbeitsrecht hat die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, die im Rahmen ihrer Beschäftigung Arbeitnehmererfindungen getätigt haben.