Recht am eigenen Bild

Grundsätzlich ist die Veröffentlichung von Bildnissen einer Person nur mit deren Einwilligung zulässig. Dies gilt nicht bei prominenten Personen, die der Zeitgeschichte zugeordnet werden, wie z.B. Horst Köhler und Gerhard Schröder, Größen des Sports, wie Jan Ulrich und David Beckham oder Künstlern, wie z.B. Anne-Sophie Mutter und Iris Berben. Kinder von Prominenten sind allein wegen der Prominenz ihrer Eltern keine Personen der Zeitgeschichte. Das grundsätzlich bestehende Einwilligungserfordernis bei aktuellen Aufnahmen von Freundinnen, Lebensgefährten und anderen sog. "vertrauten Begleitern" entfallen, wenn sie zusammen mit einer prominenten Persönlichkeit in der Öffentlichkeit auftreten. Dies jedoch keinesfalls bei Kindern von Personen der Zeitgeschichte, wenn sie ihre Eltern in der Öffentlichkeit begleiten.

Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben oder wissen möchten, ob die Veröffentlichung von Bildnissen von Ihnen zulässig ist, können Sie uns anrufen. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.

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